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Trophäeneinfuhr und Versand


Da sich die Einfuhrbestimmungen für Jagdtrophäen des Öfteren -auch kurzfristig- ändern können, sollte man sich rechtzeitig vor der Reise bei den zuständigen amtlichen Stellen verbindliche Auskunft einholen, da i. d. R. der Jäger für die Beschaffung der richtigen Dokumente verantwortlich ist. Wenn diese beim Zollamt nicht vorliegen, wird die Sendung u. U. auf Kosten des Empfängers zurückgeschickt oder beschlagnahmt.

In Deutschland zuständig für Artenschutzbestimmungen ist das Bundesamt für Naturschutz in Bonn unter Tel.: 0228-84910, die ebenfalls sehr wichtigen Veterinärvorschriften erfährt man beim VeterinäramtBundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und ForstenTel.: 0228-5290 oder auch über die aktuellen Internetseiten der entsprechenden Ämter.

Nach meinen Erfahrungen ist es absolut sinnvoll, sich zusätzlich mit einer erfahrenen Fachspedition in Verbindung zu setzen und diese evtl. mit Transport incl. allen Formalitäten zu beauftragen.

Bei Bedarf kann ich Sie hier ebenfalls unterstützen.

Der Versand der fertigen Exponate kann je nach Wunsch und Gegebenheiten, fachgerecht verpackt, per Kurier oder Spedition erfolgen,

Selbstverständlich auch ins Ausland.

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